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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/145
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Muster d.
Eingegangen den ..... ................18 ... . |
No. .......... des Anmeldungs-Registers. |
No. .......... des Hebe-Registers. |
(Schwarzstempel.) |
daß stempelpflichtige inländische Werthpapiere zur Zeichnung aufgelegt oder zu weiteren Einzahlungen auf solche aufgefordert wird.
(Reichsgesetz vom 1. Juli 1881 über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben § 4.)
Anmeldenden Nameund Wohnort. | die Anmeldung in Spalte 6 bis 9 bezieht, | soll erfolgen die | bezw. Einzahlung soll erfolgen | merkungen. | |||||||
und Bezeich- nung. | zahl. | Littera und Num- mern. | Nenn- werth Mark. | zur Zeichnung. | forderung zur Ein- zahlung von Mark. | welchen Tagen. | welchen deutschen Stellen. | ||||