Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/174

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881
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Nr. 24.


      Die Gebühren für alle an einem Tage vollzogenen Obductionen dürfen jedoch im Ganzen den Betrag von 12 nicht übersteigen.
3) Für Ausführung der polizeilich angeordneten Impfung hat der Kreisveterinärarzt keine besondere Gebühr zu beanspruchen.


      Darmstadt, den 9. November 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.
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