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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881/B101
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1881 | |
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Zur Deckung des Bedürfnisses sollen, nach Beschluß der verstärkten Brandversicherungs-Commission vom 20. April 1881 - und mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 25. April 1881, zu Nr. M. J. 8936 - auf je Einhundert Mark Versicherungskapital, das nach dem Stande am Schlusse des Jahres 1880 beträgt:
in | der | Provinz | Oberhessen | 247 588 080 ![]() | |
" | " | Starkenburg | 364 360 310 ![]() | ||
" | " | Rheinhessen | 300 887 450 ![]() | ||
demnach im Ganzen | 912 835 840 ![]() |