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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/028
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend.
Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog durch Allerhöchste Entschließung vom 11. d. Mts. zu genehmigen geruht haben, daß die in der Bekanntmachung vom 16. August 1872, die Besetzung der Stellen von Revisoren und Revidenten im Eisenbahndienst betreffend, gegebene Bestimmung außer Wirksamkeit gesetzt werde, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 12. Januar 1882.
Schleiermacher.
Ewald.