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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/098

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Nr. 7.


       c) der obere Lauf der Modau bis zur Einmündung des Beerbachs, einschließlich aller auf dieser Strecke mündenden Zuflüsse und des Beerbachs mit dessen Zuflüssen (vergl. § 4. II. B. c.);
d) diejenigen Zuflüsse der Modau, welche sich östlich der Kreisstraße von Zwingenberg über Jugenheim und Seeheim nach Eberstadt befinden [vergl. § 4. II. B. c.).
II. Im Gebiet des Mains:
A. Zu der Provinz Starkenburg:
a) der obere Lauf der Gersprenz bis zur Dornmühle und ihre Zuflüsse auf dieser Strecke (vergl. § 4. III. B. a.);
b) alle unterhalb der Dornmühle einmündenden Zuflüsse der Gersprenz, soweit solche südlich der Eisenbahnlinie Darmstadt-Wiebelsbach-Heubach sich befinden (vergl. § 4. III. B. a.);
c) alle unmittelbaren oder mittelbaren Zuflüsse der Mümling mit Ausnahme des Marbachs (vergl. § 4. III. B. b.).
B.In der Provinz Oberhessen:
a) der obere Lauf der Nidda bis zur Staatsstraßenbrücke in Nidda nebst den innerhalb dieser Strecke befindlichen Zuflüssen und den abwärts der Einmündung der Wetter der Nidda zufließenden Gewässern (vergl. § 4. III. C. a.);
b) die Lais und ihre sämmtlichen Zuflüsse;
c) der obere Lauf der Nidder bis zur Brücke zwischen Selters und Ranstadt und alle Zuflüsse derselben mit Ausnahme des Seemenbachs (vergl. § 4. III. C. b.);
d) der obere Lauf der Horloff bis zur Zellmühle bei Villingen und alle ihre Zuflüsse (vergl. § 4. III. C. c.);
e) der obere Lauf der Wetter bis zur Papierfabrik bei Ober-Bessingen und alle innerhalb dieser Strecke befindlichen Zuflüsse derselben [vergl. § 4. III. C. d.);
f) der obere Lauf des Seemenbachs bis zur Eisenbahnbrücke bei Büdingen und alle seine Zuflüsse (vergl. § 4. III. C. c.);
g) sämmtliche Zuflüsse der Kinzig.
III.Im Gebiet des Neckars:
dessen sämmtliche Zuflüsse.
IV.Im Gebiet der Lahn:
a) die Lahn selbst in der Gemarkung Friedelhausen [vergl. § 4. I.);
b) alle Zuflüsse der Lahn von der rechten Seite derselben (vergl. § 4. IV. a.);
c) der obere Lauf der Ohm die zur Papierfabrik bei Nieder-Ohmen und sämmtliche Zuflusse der Ohm (vergl. § 4. IV. b.).
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