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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/105
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Regierungsblatt.
die Erhebung von Reichsstempelabgaben betreffend.
Die im Abdruck nachstehende Bekanntmachung des Reichskanzlers wird hiermit unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 27. September 1881 im Regierungsblatt Nr. 22 vom vorigen Jahr zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 8. April 1882.
Schleiermacher.
Kramer.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vorn 10. März d. J. beschlossen:
- den Reichskanzler zu ermächtigen, nach Maßgabe des hervortretenden Bedürfnissee die von dem Bundesrath erlassenen Bestimmungen zur Ausführung den Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben (Central-Blatt 1881 S. 283), insoweit