Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/195
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Regierungsblatt.
die Gebühren der Gerichtsdiener betreffend.
In den Fällen des § 1 Abtheilung IIIa 2 und IIIb der Bekanntmachung vom 26. Mai 1882 ist von Wiedererhebung der von den Gerichtsdienern bezogenen Gebühren und von Aufnahme dieser Gebühren in die periodischen Verzeichnisse der Forst- und Feldrügesachen, beziehungsweise in die Kostenverzeichnisse der einzelnen Strafsachen abzusehen.
Darmstadt, 17. November 1882.
v. Starck.
Kolb.