Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/197
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
<<<Vorherige Seite [196] | Nächste Seite>>> [198] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
Inhalt: | Verordnung, die Belebung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. |
die Belebung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend.
Zur Ausführung der mittelst Bekanntmachung vom 25. September l. J. - Reg.-Bl. Nr. 21 - veröffentlichten Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- und Staatsbehörden mit Militäranwärtern wird verordnet, was folgt:
Die in dem beigefügten Verzeichniß unter Spalte 1 aufgeführten Subaltern- und Unterbeamtenstellen sind nach Maßgabe der §§ 3-6 der von dem Bundesrath beschlossenen Grundsätze den Militäranwärtern vorbehalten.
Stellen, zu deren Erlangung der Nachweis einer bestandenen Prüfung erforderlich ist, sind mit * bezeichnet. Bezüglich derjenigen Stellen, bei welchen nach §5 4 und 5 der Grundsätze die Besetzung durch Militäranwärter nur zur Hälfte oder in einem anderen Verhältniß erfolgen kann, enthält Spalte 2 die betreffenden Angaben.