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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B003

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 1.



      19) die Schenkung des Großherzoglichen Hofmarschalls i. P. J. Warlich von Bubna zu Darmstadt an dieselbe Anstalt, im Betrage von 300 ;
      20) die Schenkung eines Ungenannten an die katholische Kirche zu Undenheim zur Bestreitung der Kosten von Reparaturarbeiten in dem katholischen Pfarrhause zu Undenheim, im Betrage von 285 06 ;
      21) die Schenkung mehrerer Ungenannten an die katholische Kirche zu Hambach als Beitrag zum Pfarrgehalt für die neu zu errichtende Pfarrei Hambach, bestehend in einer 5% Hessischen Ludwigsbahn-Obligation, im Nennwerthe von 500 ;
      22) die Schenkung der Erben der verstorbenen Freifrau Fanny Löw von und zu Steinfurth an das Rettungshaus zu Hähnlein, im Betrage von 200 ;
      23) die Schenkung den Kaufmanns August Peppler, des Postmeisters Von-Eiff und des Pfarrers Pullmann zu Grünberg an die evangelische Kirche daselbst, bestehend in 2 Kronleuchtern und 2 Kandelabern, im Gesammtwerthe von 1000 ;
      24) das Vermächtniß der Barbara Josepha Schöppler zu Mainz an die katholische Kirche zu St. Emmeran zu Mainz zur Stiftung einer jährlichen heiligen Messe, im Betrage von 171 42 ;
      25) die Schenkung mehrerer Ungenannten an die katholische Kirche zu Offenbach zum Zweck der Restauration dieser Kirche, im Betrage von 2000 ;
      26) die Schenkung der Familien Jakob Lickroth und Johannes Schnatz zu Lorsch an die katholische Kirche daselbst zur Stiftung eines jährlichen Engelamtes und einen jährlichen Seelenamtes, im Betrage von 350 ;
      27) die Schenkung einer Ungenannten an den Kirchenfond der vereinigten evangelischen Civilgemeinde zu Darmstadt, im Betrage von 1000
      In Folge Allerhöchsten Auftrages werden diese Stiftungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
      Darmstadt, am 7. Januar 1882.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Bekanntmachung,
das Familienfideicommiß der Fürstlichen Familie Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach betr.

      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog das Gesuch Seiner Durchlaucht des Herrn Fürsten Ferdinand Maximilian zu Ysenburg und Büdingen in Wächtersbach vom 29. April 1881, die Vergrößerung des Fürstlich Ysenburg und Büdingen-Wächtersbach`schen Familienfideicommisses durch die in der Gemarkung Bönstadt neu erworbenen Liegenschaften betreffend, zu genehmigen geruht haben, und die Fideicommißeigenschaft auf die betreffenden Parcellen in das Grundbuch jener Gemarkung eingetragen worden ist, so wird dies in Gemäßheit des Artikels 10 des Gesetzes, die Rechtsverhältnisse der Standesherren betreffend, vom 18. Juli 1858, unter Vorbehalt bereits erworbener Rechte Dritter, zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung bekannt gemacht.
      Darmstadt, am 27. December 1881.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Dr. Linß.
Persönliche Werkzeuge