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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B007
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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5) | am 14. Januar dem Decan des katholischen Decanats Mainz, Pfarrer zu St. Quintin zu Mainz, Joseph Schneider das Ritterkreuz 2. Classe des Ludewigs-Ordens, - |
6) | am 18. Januar dem General-Adjutanten und Ordenskanzler, Generallieutenant à la suite von Grolman das Großkreuz des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - zu verleihen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am 18. December 1881 dem Kaufmann Ernst Schuchardt zu Paris die nachgesuchte Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Hoheit dem Bey von Tunis verliehenen Decoration 3. Classe des Ordens Nichan Jfsikhar zu ertheilen. | |
1) | Am 12. December 1881 wurde der Margaretha Stroh in Langen gestattet, daß dieselbe statt ihrer seitherigen Namen die Namen "Elise Scharfenberg", - |
2) | am 1. Januar 1882 wurde dem Saly (Salomon) Hanauer aus Langsdorf gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen künftighin den Familiennamen "Gumb", - führe. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 3. December 1881 den außerordentlichen Professor an der Universität Marburg Dr. Gustav Pescatore zum ordentlichen Professor in der juristischen Facultät der Landes-Universität mit Wirkung vom 1. April 1882 zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen; |
2) | am 14. December 1881 den Privatdocenten Dr. August von Kries in Göttingen zum außerordentlichen Professor bei der juristischen Facultät der Landes-Universität mit Wirkung vom 1. April 1882 an zu ernennen und in der gedachten Eigenschaft zu berufen; |
3) | am 6. Januar 1882 dem evangelischen Pfarramtscandidaten August Dingeldey aus König die neu errichtete 3. evangelische Pfarrstelle zu Gießen, im Decanate Gießen, zu übertragen; |
4) | am 12. Januar die Gerichtsaccessisten Fritz von Hombergk zu Bach und Max von Biegeleben zu Hofjunkern, - |
5) | am 18. Januar den Generaladjutanten z. D. Generallieutenant[GWR 1] à la suite und Kammerherrn Adolph von Grolman zum Ordenskanzler, - zu ernennen. |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am 18. Januar den Oberstkammerherrn Hermann Freiherrn von Nordeck zur Rabenau auf dessen Nachsuchen und unter Anerkennung seiner langjährigen treu geleisteten Dienste von der von demselben bekleideten Stelle als Ordenskanzler zu entheben. | |
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am 31. December 1881 dem Regierungsaccessisten Dr. Adolph Clemm von Darmstadt den Charakter als "Cabinetssecretär" zu ertheilen. |
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Druckfehler in Textvorlage: Genenerallieutenant