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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B030
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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die Nichterhebung eines Theils der Umlagen der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz die drei letzten Ziele von der zur Bestreitung der Ausgaben der Gemeinde Messenhausen für 1881/82 nach Beilage Nr. 6 zum Großherzoglichen Regierungsblatt vom 19. März 1881 vorgesehenen Umlage nicht zur Erhebung kommen sollen.
Dieburg, am 21. Januar 1882.
Hallwachs.