Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B052
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
<<<Vorherige Seite [B051] | Nächste Seite>>> [B053] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
den achten Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.
Nachdem die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in ihrer General-Versammlung vom 22. April 1875 Abänderung des § 5 der Statuten beschlossen und der desfallsige achte Nachtrag zu den Statuten die Allerhöchste Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erhalten hat, so wird hiermit derselbe zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, am 29. März 1882.
Schleiermacher.
zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft.
Zusatz zu § 5.
Das Actienkapital der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft ist in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 22. Januar 1882 um vier Millionen Mark, sonach auf 84 Millionen Mark, erhöht worden.
die Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes-Brandversicherungsanstalt für 1881 betreffend.
Das Bedürfniß der Großherzoglichen Brandversicherungskasse aus dem Jahre 1881 berechnet sich folgendermaßen: