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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B075
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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den Steuerausschlag zur Bezahlung des Gehalts des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1882/83 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbinen zu Offenbach pro 1882/83 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz drei Pfennige von einem Gulden Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Offenthal, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenbach, den 28. April 1882.
Rothe.