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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B097

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 13.


Darmstadt, den 10. Juni 1882.



Inhalt:1) Bekanntmachung, die für das Rechnungsjahr 1882/83 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882/83 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Worms. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1882/83 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Bensheim. - 4) Erhebung in den Freiherrnstand. - 5) Namensveränderungen. - 6) Charakterertheilungen. - 7) Concurrenzeröffnungen.



Bekanntmachung,
die für das Rechnungsjahr 1882/83 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Worms zu erhebenden Umlagen betreffend.



      Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz sollen in dem Rechnungsjahre 1882/83 in der Stadt Worms folgende Umlagen erhoben werden:

275 500
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 50,729 auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
3 200
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 1,203 auf das gesammte Communalsteuerkapital der evangelischen Einwohner;
2 470
mit einem Ausschlags-Coefficienten von 2,002 auf das gesammte Communalsteuerkapital der katholischen Einwohner.

      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in sechs Zielen und zwar in den Monaten April, Juni, August, October und December 1882 und Februar 1883 stattfinden soll.
      Worms, am 27. Mai 1882.

Großherzogliches Kreisamt Worms.
v. Gagern.
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