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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B135
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in den Monaten Juli, August, October und Dezember geschehen soll.
Mainz, den 12. Juni 1882.
Küchler.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
1) | am 23. Juni dem Generaladjutanten und Ordenskanzler General-Lieutenant à la suite von Grolman die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Sachsen verliehenen Großkreuzes des Albrechts-Ordens, - dem Großherzoglichen Kammerherrn und Hofjägermeister Ludwig von Werner die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem König von Sachsen verliehenen Comthurkreuzes 1. Klasse des Albrechts-Ordens, - |
2) | am 24. Juni dem Stallmeister Namendorf die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des demselben von Seiner Majestät dem König von Sachsen verliehenen Ritterkreuzes 1. Klasse des Albrechts-Ordens, - zu ertheilen. |