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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B162

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 21.


in den Großherzoglichen Domanialwaldungen, wird bekannt gemacht, daß der pro 1881/82 festgesetzte, im Regierungsblatt Beilage Nr. 24 von 1881 veröffentlichte Holzpreistarif auch pro 1882/83 in Geltung bleibt, und daß die Ansätze desselben vom 1. October ds. Js. an bei den auf Rechnung des Jahres 1882/83 kommenden Holzabgaben aus der Hand in Anwendung gebracht werden.

      Darmstadt, den 7. August 1882.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Abtheilung für Forst- und Cameralverwaltung.
In Vertretung:
Pfannmüller.



Uebersicht der für das Rechnungsjahr 1882/83 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten genehmigten Umlagen.


Or
d.
-N
r.
Namen der Gemeinden.
Ausschlag
für
1882/83.
Beitrag
auf 1 fl.
Normal-
steuer-
kapital.
Erh
ebu
ngs
zie
le.
Bemerkungen.
1 Bobenhausen 100 8,514 3
2 Einartshausen169 37,721 3 Der Voranschlag ist für 1881/84 aufgestellt
und kommt hier das zweite Dritttheil der
Gesammtumlage von 507 zur Er-
hebung.
3 Gedern 1770 46,553 3
4 Laubach mit Ruppertsburg 406 21,694 3
5 Ober-Seemen 802 39,656 3
6 Ulrichstein540 39,970 3
      Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in drei Zielen, und zwar in den Monaten August, October und December d. J., erfolgen soll.

      Schotten, den 8. August 1882.

Großherzogliches Kreisamt Schotten.
Dr. Dietzsch.
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