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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B168

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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Beilage Nr. 22.


      Die Anmeldungen zur Aufnahme werden bis zum 14. October bei der Direction entgegen genommen. Aufnahme und Immatriculation beginnen am 16. October. - Beginn der Vorlesungen und Uebungen des Wintersemesters 1882/83 Dienstag den 17. October. - Programme sind unentgeltlich durch Vermittelung des Secretariats zu beziehen.

      Darmstadt, den 26. August 1882.

Die Direction der Großherzoglichen technischen Hochschule.
Sonne.
Koch.



Bekanntmachung,
die Erhebung der Umlage zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den Gemeinden Stockstadt und Trebur pro 1882/83 betreffend.


      Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat zur Bestreitung der Communalbedürfnisse 1) in der Gemeinde Stockstadt die Erhebung einer Umlage von 4500 und 2) in der Gemeinde Trebur die Erhebung einer Umlage von 13 000 genehmigt.
      Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital

a. in Stockstadt =
18,640
b. in Trebur =
25,091

beträgt und daß die Erhebung der Umlage in 4 Zielen und zwar in den Monaten Juni, August, October und December 1882 zu erfolgen hat.
      Ferner hat Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz genehmigt, daß in der Gemeinde Trebur:

            1) auf das gesammte Steuercapital der Ortseinwohner und Forensen mit Zuziehung der Auenbesitzer 2293 ,
2) auf den gesammten Flächeninhalt der Ortsgemarkung 6265 und
3) auf das Grundsteuerkapital der Auenbesitzer, Grundbuchskosten = 62

repartirt und in gleicher Weise wie die Umlage und mit dieser erhoben werden, sowie daß:

            a. ad pos. 1 der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital 3,979 ,
b. ad pos. 2 der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital 0,029 ,
c. ad pos. 3 der Beitrag auf 1 fl. Normalsteuerkapital 1,205

beträgt.

      Groß-Gerau, den 2. September 1882.

Großherzogliches Kreisamt Groß-Gerau.
v. Schenk.
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