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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B174 63

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
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63
6)Gebühren der Großherzoglichen Steuercommissäre für Wahrung der Veränderungen in den Brandkatastern:
10143
70
in der Provinz Oberhessen
3365
-
in der Provinz Starkenburg
3851
"
80
"
in der Provinz Rheinhessen
2926
"
90
"
7)An Repartitionsgebühren:
7300
54
in der Provinz Oberhessen
2468
75
in der Provinz Starkenburg
2663
"
17
"
in der Provinz Rheinhessen
2168
"
62
"
8)An Erhebgebühren:
45334
89
der Districtseinnehmer und des Rentamts Kürnbach von 1 253 172 61 Einnahme zu 3 pCt.
37595
18
der Obereinnehmereien und Rentämter von 1 215 577 43 Einnahme zu 63,671 von je 100 Einnahme
7739
"
71
"
9)Miethe und Unterhaltung der Kanzlei
1495
33
10)Für Schreibmaterialien, Drucksachen und Buchbinderarbeiten
1609
17
11)An Copialgebühren
48
60
12)Porto und Botenlohn
554
13
13)Deserviten und Auslagen
414
-
14)Kosten der summarischen Revision der Brandversicherungskapitalien
45
-
15)Uneinbringliche Posten und Nachlässe
36
52
16)Belohnungen für angezeigte Brandstiftungen
-
-
17)An Depositen
520000
-
18)An zufälligen Ausgaben
354
-
19a)Entschädigungen, aus Großherzoglicher Staatsschuldentilgungskasse zurückerhoben und an die Betheiligten abgeliefert:
Aus dem Rechnungsjahre 1864:
a.Wegen des Brandes am 22. Juli 1864 zu Lützel-Wiebelsbach:
an die Wittwe des Adam Enders II., Katharine geborene Weyrauch
342
86
Aus dem Rechnungsjahre 1874.
b)Wegen des Brandes am 3. Juli 1874 zu Nieder-Rosbach (durch Blitz entstanden):
an Heinrich Cunz III.
1200
-
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