Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B184
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
<<<Vorherige Seite [B183] | Nächste Seite>>> [B185] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Des Großherzogs Königliche Hoheit haben dem Gräflich Görtz`schen Forstschützen Reiß zu Fraurombach, im Kreise Lauterbach, in Anerkennung der von ihm mit Muth und eigener Lebensgefahr vollbrachten Rettung des Weberlehrlings Heinrich Dickert aus Schlotzau, im Königl. Preußischen Kreise Hünfeld, vom Tode des Ertrinkens, das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für Rettung von Menschenleben" Allergnädigst zu verleihen geruht.
In Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 24. November 1882.
v. Starck.
das Gesetz vom 23. April 1875 über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften betreffend.
Mit Bezug auf Art. 7 des Gesetzes vom 23. April 1875, betreffend das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieses Gesetz vom 1. April 1883 an für die deutsch-katholische Religionsgemeinde zu Mainz in Anwendung kommt.
Darmstadt, den 31. October 1882.
v. Starck.
die Erhebung einer Umlage von den zum Friedhofsverbande in Dalsheim gehörigen Israeliten betreffend.
Zur Bestreitung der Kosten des israelitischen Friedhofsverbandes in Dalsheim sollen mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz im l. J. und I. Quartal 1883 290