Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/105
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
<<<Vorherige Seite [104] | Nächste Seite>>> [106] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
die Ausführung des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1883 wegen Abänderung der Gewerbeordnung betreffend.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Zur Ausführung des oben bezeichneten Reichsgesetzes verordnen Wir hiermit, wie folgt:
Ueber die Ertheilung oder Verweigerung der Genehmigung zum Beginn des in dem ersten Satze des §. 33a der Gewerbeordnung vorgesehenen Gewerbebetriebes und über die Untersagung des Gewerbebetriebes in den Fällen des letzten Satzes des § 33a der Gewerbeordnung beschließt der Kreisausschuß.
Die im ersten und vierten Absatze des § 42b und im ersten Absatze des § 55 der Gewerbeordnung bezeichneten Rechte der höheren Verwaltungsbehörde üben die Kreisämter aus.