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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/111
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883 | |
Inhalt | |
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß: ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ Beilagen: | |
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Regierungsblatt.
Inhalt: Bekanntmachung, die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst betreffend.
die Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst betreffend.
Zur Ausführung der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich, betreffend den Schutz an Werken der Literatur und Kunst, vom 19. April 1883 - publicirt in Nr. 20 des Reichsgesetzblattes für 1883 - hat der Herr Reichskanzler in Nr. 45 des Centralblattes für das Deutsche Reich vom laufenden Jahre die in Abdruck nachstehende Bekanntmachung erlassen, welche unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Ortspolizeibehörden des Großherzogthums mit entsprechender Anweisung versehen worden sind.
- Darmstadt, den 1. December 1883.
v. Starck.