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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B028

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
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Beilage Nr. 4.



Bekanntmachung,
den Ausschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1882 betreffend.

      Zur Zahlung desjenigen Theils des ständigen Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das Jahr 1882 im Betrage von 651 43 , zu welchem alle Israeliten des aus sämmtlichen Gemeinden des Kreises Bingen, wie letzterer im Jahre 1848 bestand, gebildeten Rabbinatssprengels Bingen, mit Ausnahme der Kreisstadt Bingen, beizutragen haben, sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz 2,2432 . vom Gulden Normalsteuerkapital der Beitragspflichtigen, ausschließlich der Hebgebühren und Registerfertigungskosten, in Einem Ziele zu Anfang Juni 1883 nachträglich erhoben werden.
      Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Mainz, am 1. März 1883.
Großherzogliche Provinzial-Direction Rheinhessen.
Küchler.



Bekanntmachung,
das Aufbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberhessen für 1883/84 betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen zur Bestreitung der Landjudenschaftsbedürfnisse für Oberhessen pro 1883/84 auf das Steuerkapital der Israeliten 3300 umgelegt werden, wozu sich der Beitrag von 1 fl. Steuerkapital auf 1,959 berechnet.
      Es wird dies unter dem Anfügen zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß die Repartition durch die unterzeichnete Provinzialbehörde vollzogen wird und die Beiträge in 2 Zielen - 1. August und 1. October - an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen, zu entrichten sind.

Gießen, den 10. März 1883.
Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhessen.
Dr. Boekmann.



Bekanntmachung,
Beitrag der Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey zum Gehalte des Rabbinen zu Alzey für das Jahr 1883 betreffend.

Zum Gehalt des Großherzoglichen Rabbinen zu Alzey, einschließlich 4% Hebgebühren, haben die Israeliten der Landgemeinden des Rabbinats Alzey für das Jahr 1883 326 85 beizutragen, und sind hiernach auf einen Gulden Normalsteuerkapital 1,325 auszuschlagen.

Alzey, am 13. Februar 1883.
Großherzogliches Kreisamt Alzey.
Wolf.
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