Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883/B190

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1883
Inhalt
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABEFGH KLMNOPRSTUVWZ

Beilagen:
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
ABCDGHI/J KLNOPRSTUW
Alphabetisches Namensregister:

ABC DEFGH I/JKL MNOPQRS TUVW YZ
<<<Vorherige Seite
[B189]
Nächste Seite>>>
[B191]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Beilage Nr. 25.



B. Ausgabe.
Grundlasten 2 74
Brandversicherung 33"60 "
Recognitionsgebühren 3 " - "
Kasseverwaltung 686 " - "
Besondere Belohnungen 67 " 14 "
Botenlohn, Postgeld etc 15 " 90 "
An die Legatarien 540" -"
An die Universalerben 4 250 " -"
Unterhaltung der Häuser etc. 1 182 " 92 "
Verschiedene Ausgaben 14 " 97 "
Unterhaltung des Inventars 28 " - "
Neu ausgeliehene Kapitalien 600 " - "
7 424 27


C. Abschluß.
Die Einnahme beträgt 15 690 30
" Ausgabe " 7 424 " 27 "
Verglichen bleibt Rest
8 266 03

welcher in baarem Vorrath besteht, wovon 6830 18 bei der Rentenanstalt zu Darmstadt deponirt sind.

Am Ende 1881 betrugen die Kapitalien 172 258 56
Während 1882 wurden
a. zurückempfangen 2 528 54
b. neu ausgeliehen 600 " - "
mithin weniger ausgeliehen
1 928 " 57 "
Hiernach ergibt sich als Stand des Kapitalvermögens
Ende 1882
170 329 99



Bekanntmachung,
den elften Nachtrag zu den Statuten der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.

      Nachdem die Hessische Ludwigs-Eisenbahn-Gesellschaft in ihrer Generalversammlung vom 22. April 1875 Abänderung des § 5 der Statuten beschlossen und der deßfallsige elfte Nachtrag zu den Statuten die Allerhöchste Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs erhalten hat, so wird dieser Nachtrag hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 20. November 1883.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Moyat.
Persönliche Werkzeuge