Inhalt: | 1) Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend. - 2) Ordensverleihungen - 3) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 4) Namensveränderungen. - 5) Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. - 6) Dienstnachrichten. - 7) Charakterertheilungen. - 8) Ruhestandsversetzungen. - 9) Concurrenzeröffnungen.
Bekanntmachung, den Erlaß einer neuen Arzneimitteltaxe für die Apotheken des Großherzogthums betreffend.
Vom 1. Januar 1884 an tritt eine neue Arzneimitteltaxe in Wirksamkeit, in welcher insbesondere auch die Taxe der Arbeiten einer Revision unterworfen worden ist. Wir bringen dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß diese neue Taxordnung in gesondertem amtlichem Abdruck zur Beobachtung und Nachachtung für die Interessenten erschienen ist, und daß Exemplare von der Buchhandlung des Großh. Staatsverlags - Hofbuchhandlung von G. Jonghaus zu Darmstadt - käuflich zu 1 30 einschließlich Rückporto das Stück abgegeben werden.
- Darmstadt, am 18. December 1883.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. v. Starck.
Fuhr.
Ordensverleihungen.
| Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
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1) | am 17. Oktober dem Kanzler der Landes-Universität und ordentlichen Professor in der juristischen Facultät derselben Geheimerath Dr. Hermann Wasserschleben das Comthurkreuz I. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
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2) | am 17. November dem Steuercommissär des Steuercommissariats Offenbach Steuerrath Johannes Heinrich Balzer das Ritterkreuz I. Classe des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen, -
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