Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/027
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
<<<Vorherige Seite [026] | Nächste Seite>>> [028] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
Bekanntmachung,
die Schifffahrtspolizei- und Floß-Ordnung für den Neckar betreffend.
Die nachstehende Schifffahrtspolizei- und Floß-Ordnung für den Neckar wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit dem 1. Juni l. J. für die Großherzoglich Hessische Neckarstrecke in Kraft tritt.
Zuwiderhandlungen gegen gedachte Verordnung werden der Bestimmung in Art. 366 Ziffer 10 des Deutschen Strafgesetzbuchs gemäß mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bestraft.
Die Verordnung vom 22. August 1845, die Fahrt der Dampf- und Segel-Schiffe, sowie der Flöße auf dem Neckar betreffend (Reg.-Bl. 1845, Nr. 24), sowie die Verordnung vom 1. April 1862, die Berechtigung zur Floßführung auf dem Neckar betreffend (Reg.-Bl. 1862, Nr. 13), sind mit Wirkung vom 1. k. M. ab aufgehoben.
- Darmstadt, den 17. Mai 1884.
Großherzogliches Staatsministerium.
v. Starck.