Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/199
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
<<<Vorherige Seite [198] | Nächste Seite>>> [200] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
die Bezahlung der Katastervermessungsarbeiten betreffend.
Vom 23. August 1884.
Nachdem eine weitere Erhöhung der Gebühren, welche die Geometer I. Klasse für die Ausführung der ihnen übertragenen Katastervermessungsarbeiten zu beziehen haben, für nothwendig erkannt worden ist, wird unter Bezugnahme auf § 19 der Instruction für die geometrischen Aufnahmen vom 30. Juni 1824 und § 35 der Instruction für die Aufstellung des Immobiliarkatasters von demselben Tage, sowie auf die Bekanntmachung vom 3. December 1872 mit Wirkung vom Tage des Erscheinens gegenwärtiger Bekanntmachung im Regierungsblatt an Folgendes bestimmt:
Die Gemarkungen sind nach der Verschiedenheit des Terrains in 5 Klassen eingetheilt und beträgt die dem Geometer zukommende Vergütung für Vermessungen:
von | Gemarkungen | der | 1. | Kl. | 0,80 | vom | Hectar | |
" | " | " | 2. | " | " | 1,00 | " | " |
" | " | " | 3. | " | " | 1,20 | " | " |
" | " | " | 4. | " | " | 1,40 | " | " |
" | " | " | 5. | " | " | 1,60 | " | " |