Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B052

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
<<<Vorherige Seite
[B051]
Nächste Seite>>>
[B053]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.




Beilage Nr. 7.


Bekanntmachung,
Abänderung der Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend.

      Mit Rücksicht auf die in den letzten Monaten eingetretene erhebliche Erniedrigung der Einkaufspreise für Chinin und dessen Salze haben wir bis auf Weiteres die Preisansätze für dieselben in der Arzneimitteltaxe wie folgt abgeändert:

Benennung der Arzneimiitel.
Gewicht.Preis.
g.
Chininum bisulfuricumParser-Fehler (die PNG-Konvertierung schlug fehl): \left\{ \begin{align} \\ \\ \end{align} \right. 0,110
180
"ferrocitricum 115
"hydrochloricumParser-Fehler (die PNG-Konvertierung schlug fehl): \left\{ \begin{align} \\ \\ \end{align} \right. 0,110
185
" hydrochloricum amorph. 10110
"sulforicumParser-Fehler (die PNG-Konvertierung schlug fehl): \left\{ \begin{align} \\ \\ \\ \end{align} \right. 0,18
165
10550
" tannicum 120
"valerianicum 0,115.

      Wir bringen diese Abänderungen der Arzneimitteltaxe zu allgemeiner Nachachtung mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß solche vom 1. Mai l. J. ab in Anwendung kommen.
      Darmstadt, den 20. April 1884.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
v. Starck.
Fuhr.



Bekanntmachung,
die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.

      Unter Bezugnahme auf die desfallsige Bekanntmachung vom 12. December 1873 (Reg.-Bl. Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die der Ortseinnehmerei Michelstadt seiner Zeit ertheilte Befugniß zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Branntweins und Biers auf den Verkehr auf der Uebergangsstraße nach Bayern beschränkt worden ist.
      Darmstadt, den 7. April 1884.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher.
Ewald.
Persönliche Werkzeuge