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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/008
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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die Amtstitel der Gerichtsschreiber bei dem Großherzoglichen Oberlandesgerichte und den Großherzoglichen Landgerichten betreffend.
Nachdem des Großherzogs Königliche Hoheit durch Allerhöchste Entschließung vom heutigen Tage Allergnädigst zu bestimmen geruht haben, daß die Gerichtsschreiber bei dem Großherzoglichen Oberlandesgerichte und bei den Großherzoglichen Landgerichten, soweit ihnen nicht ein höherer Titel ertheilt ist, inskünftig die Amtstitel "Oberlandesgerichts-Sekretär", beziehungsweise "Landgerichts-Sekretär" zu führen haben, so wird solches hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht.
Finger.
Dr. Best.