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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/033

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Nr. 3.



Anl. 4.
Großherzogliches Erbschaftssteueramt. Darmstadt, den ..... ten ............... 18 ...
Feststellungs-Beschluß und Aufforderung
Nr. ...der ..... Tabelle zur Entrichtung der Erbschaftssteuer von dem Nachlasse de ..........
für das Halbjahr 18 ... am .......... 18 ... zuverstorbenen
Nr. des Einnahmeregisters.
Lau-
fen-
de
Nr.
Namen
der Erben, Legatare, Schenk-
nehmer etc.
Verwandtschafts-Verhält-
niß der Erben, Be-
schenkten etc. und sonstige
persönliche Verhältnisse,
die von Einfluß für die
Steuerfestsetzung sind.
Betrag der
einzelnen Erb-
portionen,
Schenkungen,
Legate etc.
Pro-
cent-
satz.
Steuer-Betrag.







      Der Betrag von ..... ... ist an die Großherzogliche Districtseinnehmerei zu ............... unter Vorlegung dieser Feststellung längstens innerhalb 10 Tagen zu zahlen. Nach fruchtlosem Ablauf der bestimmten Frist wird wegen des Steuerbetrages ungesäumt zwangsweise Beitreibung verfügt werden.
      In Betreff etwaiger Reclamation wird auf die anderseits abgedruckten Bestimmungen des Gesetzes verwiesen.

Großherzogliches Erbschaftssteueramt.


      Daß die vorgedachte Erbschafts-
Schenkungs-
Steuer mit ..... ..... geschrieben
heute eingezahlt worden ist, solches wird hierdurch bescheinigt.
den ... ten ............... 18
Großherzogliche Districtseinnehmerei.


Tagebuch: Nr.

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