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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/112

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Nr. 15.



      3) Der Bau-Bezirk Friedberg umfaßt sämmtliche Gemarkungen des Kreises Friedberg und die Enclave Steinbach.
      4) Der Bau-Bezirk Grünberg umfaßt
            a. die oben unter 1 und 2 als nicht zu den Bau-Bezirken Gießen und Alsfeld gehörig aufgeführten Gemarkungen der Kreise Gießen und Alsfeld,
            b. folgende Gemarkungen des Kreises Schotten
      Altenhain, Betzenrod, Bobenhausen, Feldkrücken, Hof Flensungen, Freien-Seen, Götzen, Gonterskirchen, Groß-Eichen, Helpershain, Höckersdorf, Ilsdorf (Solms-), Klein-Eichen, Köddingen, Kölzenhain, Lardenbach, Laubach, Laubacher Wald-Gemarkung District I-III, Meiches, Ober-Seibertenrod, Rebgeshain, Rudingshain, Ruppertsburg, Schmitten, Sellnrod, Hof Stockhausen, Stumpertenrod, Ulrichstein, Unter-Seibertenrod, Wetterfeld und Wohnfeld.
      5) Der Bau-Bezirk Nidda umfaßt
            a. sämmtliche Gemarkungen des Kreises Büdingen und
            b. die nicht dem Bau-Bezirke Grünberg zugewiesenen Gemarkungen des Kreises Schotten.
      Diese Allerhöchste Entschließung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, unter dem Anfügen, daß die neue Organisation der Kreis-Bauämter mit dem 1. Juni l. J. ins Leben treten wird.
      Darmstadt, den 18. Mai 1885.

Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Weber.
Moyat.
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