Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/180

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
<<<Vorherige Seite
[179]
Nächste Seite>>>
[Übersicht1]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 35.



Bekanntmachung,
die Ausführung des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter betreffend.

Vom 27. November 1885.



      Nach einer Mittheilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums ist in Ergänzung der deßfalls bereits früher erlassenen, durch die Bekanntmachung vom 11. December 1884 (Regierungsblatt für 1884 S. 311) veröffentlichten Anordnungen bestimmt worden, daß

I. für die im Ressort der Corps-Intendanturen vorkommenden Bauten, soweit hierüber nicht schon Verfügung getroffen worden ist, als Aufsichtsbehörden die Corps-Intendanturen,
II. für Bauten und Betriebe bei den Artillerie-Depots als Aufsichtsbehörden die Artilleriedepot-Inspectionen zu fungiren haben,

und daß in beiden Fällen die Functionen der höheren Verwaltungsbehörden durch das allgemeine Kriegsdepartement des Königlich Preußischen Kriegsministeriums wahrgenommen werden.
      Vorstehendes wird hiermit auf Grund der Vorschrift in § 84 Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter bekannt gemacht.

      Darmstadt, den 27. November 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Rautenbusch.
Persönliche Werkzeuge