| |
|
Namensveränderungen.
|
Am 13. Januar wurde dem Johann Heinrich Becker in Bingen gestattet, daß derselbe statt seiner seitherigen in Zukunft die Vornamen Heinrich Anton führe.
|
|
Charakterverleihungen.
|
| Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
|
am | 28. Januar den Oberförstern Wilhelm Königer zu Richen, Alfred Preuschen zu Darmstadt, Ernst Klipstein zu Laubach, Hermann Georgi zu Gießen, Karl Klipstein zu Groß-Gerau, Philipp Löwer zu Nieder-Ramstadt, Karl Irle zu Heppenheim, Karl Trautwein zu Seligenstadt, Jakob Seeger zu Lörzenbach, Ernst Schleuning zu Bingen, Dr. Rudolph Prätorius zu Langen, Wilhelm Bott zu Höchst, Hermann Theobald zu Jugenheim und Ernst Morneweg zu Groß-Bieberau den Charakter als "Forstinspector" zu verleihen und denselben das Tragen der Uniform der Forstmeister zu gestatten.
|
| |
|
Concurrenzeröffnungen.
|
| Erledigt sind:
|
1) | Die evangelische Pfarrstelle zu Wixhausen, im Dekanat Darmstadt, mit Wirkung vom 1. März an.
|
2) | Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Büdesheim, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalte von 900
|
3) | Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle zu Allendorf a. d. Lahn, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
|
4) | Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Bubenheim, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
|
5) | Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Burgbracht, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
|
6) | Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Heppenheim a. W., im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900
|
7) | Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hitzkirchen, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Isenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
|
8) | Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Wolf, im Kreise Büdingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Dem Herrn Fürsten zu Ysenburg und Büdingen in Büdingen steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
|
9) | Die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende dritte Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Grünberg, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 1000 . Dem Stadtvorstande zu Grünberg steht das Präsentationsrecht zu derselben zu.
|
10) | Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Monzernheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
|
11) | Eine mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Albach, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
|
12) | Eine mit einer katholischen Lehrerin zu besetzende Stelle an der Gemeindeschule zu Bieber, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900
|
13) | Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Astheim, im Kreise Groß-Gerau, mit einem jährlichen Gehalte von 900
|
14) | Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Gensingen, im Kreise Bingen, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
|
15) | Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Lämmerspiel, im Kreise Offenbach, mit einem jährlichen Gehalte von 900 . Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden.
|
16) | Drei Lehrerstellen an der katholischen Schule zu Bensheim mit einem Anfangsgehalte von 1000-1400 jährlich, von 5 zu 5 Jahren um je 160 aufsteigend bis zum Maximalgehalt von je 1800 jährlich. Zu der einen dieser Stellen (1. katholische Knabenschulstelle) steht dem Gr. Kreisrathe des Kreises Bensheim, dem katholischen Pfarramte und dem Stadtvorstande zu Bensheim das Präsentationsrecht zu.
|