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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B047
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Mainz, am 13. April 1885.
Küchler.
1) | Am 10. April wurde dem Rittmeister von Eschwege zu Butzbach gestattet, daß dessen Tochter Anna neben diesem die weiteren Vornamen Karoline Auguste und dessen Tochter Françoise anstatt des seitherigen in Zukunft die Vornamen Regine Richarde Sophie führen; |
2) | am 18. April wurde dem Georg Emil Saatz zu Mainz gestattet, daß derselbe statt seines seitherigen in Zukunft den Familiennamen Krone führe. |
Durch Urtheil des Großherzoglichen Landgerichts der Provinz Rheinhessen, zweite Civilkammer, vom 11. April 1885 ist zur Sicherstellung der Abwesenheit des Johann Martin Deutschmann, Ackersmann, zu Jugenheim in Rheinhessen rechtlich domizilirt, die im Art. 116 des Civilgesetzbuches vorgeschriebene Zeugenvernehmung verordnet worden.