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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B081
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Staat . . . . . . Regierungsbezirk . . . . . . Kreis (Amt) . . . . . .
Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . Straße . . . . Nr. . . .
Anmeldung
auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 28. Mai 1885 in Verbindung mit § 11 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884.
nehmers (Firma). | des Betriebes.*) | Betriebes.**) | lich beschäftigten ver- sicherungspflichtigen Personen. | |
. . . . . . . , den . . . . . . . 1885.
*) Z. B. Speditions- und Fuhrwerksbetrieb.
Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unierstreichen.
**) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren.
***) Z. B. Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884.
die Erhebung von Umlagen in der Stadt Gießen pro 1885/86 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1885/86 Von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:
und berechnet sich der Beitrag auf eine Mark Normalsteuerkapital
zu | dem | Ausschlage | unter | a | auf | 23,336 | ![]() |
" | " | " | " | b | " | 0,357 | " |
" | " | " | " | c | " | 0,393 | " |
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, das die Erhebungs-Ziele auf die Monate April, Juni, August, October, December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.
Gießen, am 26. Mai 1885.
Dr. Boekmann.