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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B094

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Beilage Nr. 13.



des Großherzogthums im Etatsjahre 1885/86 nach den Bestimmungen des Art. 5 des Gesetzes vom 23. April 1875, das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religionsgemeinschaften betreffend, auf das Communalsteuerkapital der Angehörigen der evangelischen Kirche ein Beitrag von Einem und sechs Zehntel Pfennig auf die Mark Steuerkapital ausgeschlagen und mit den Communalsteuern der politischen Gemeinden erhoben werden.
      Es wird dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht.
      Darmstadt, am 23. Juni 1885.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Achenbach.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1885/86 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahr 1885/86 von der Stadt Offenbach folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:

360000mit einem Ausschlags-Coefficienten von 20,1316 auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
10600"mit einem Ausschlags-Coefficienten von 1,1312 auf das gesammte Communalsteuerkapital der evangelischen Einwohner;
5700"mit einem Ausschlags-Coefficienten von 2,8737 auf dasselbe der katholischen Einwohner.
550"mit einem Ausschlags-Coefficienten von 0,3762 auf dasselbe der französisch reformirten Einwohner;
1670"mit einem Ausschlags-Coefficienten von 4,1366 auf dasselbe der altkatholischen Einwohner.
3900"mit einem Ausschlags-Coefficienten von 3,8408 auf dasselbe der deutschkatholischen Einwohner.
      Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, October und December 1885 und Februar 1886 festgesetzt worden sind.
      Offenbach, den 11. Juni 1885.
Großßherzogliches Kreisamt Offenbach.
Hallwachs.



Bekanntmachung,
die für das Etatsjahr vom 1. April 1885 bis Ende März 1886 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Stadt Alzey zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen von der Stadt Alzey für das Etatsjahr 1885/86 folgende Umlagen in sechs Zielen erhoben werden:

75370 mit einem Ausschlags-Coefficienten von 23,972 auf das gesammte Communalsteuerkapital der Einwohner und Forensen.
1200mit einem Ausschlags-Coefficienten von 2,808 Kirchenbedürfnisse auf das Steuerkapital der Katholischen.
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