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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B160
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in vier Zielen in den Monaten Juni, August, October und Dezember d. Js. erfolgen soll.
Alsfeld, den 23. Juli 1885.
In Vertretung:
Buchinger.
die Erhebung von Umlagen in der Gemeinde Lorbach für 1885/86 betreffend.
Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 4. Juni 1885 - Beilage Nr. 13 zum Großherzoglichen Regierungsblatt - bringen wir hiermit weiter zur öffentlichen Kenntniß, daß für das Rechnungsjahr 1885/86 in der Gemeinde Lorbach mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz nachfolgende Umlagen: