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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/B194
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
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die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtigten Stellen betreffend.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 12. Dezember 1873 (Reg. Blatt Nr. 49) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Bickenbach eine Ortseinnehmerei errichtet und derselben die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und II über unversteuerten inländischen Tabak, zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Wein, Bier und Obstwein und zur Eingangsabfertigung von Bier ertheilt worden ist.
Darmstadt, den 5. November 1885.
Weber.
Ewald.
aus der Rechnung über Einnahme und Ausgabe des Universitätsfonds zu Mainz für das Jahr 1883/84.