![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/086
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
<<<Vorherige Seite [085] | Nächste Seite>>> [087] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
in Berlin wird hiermit das Recht ertheilt, das zu diesen Bahnbauten außerhalb des Straßengeländes erforderliche Grundeigenthum nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grundeigenthum betreffend, zu erwerben.
Die Frist zur Stellung des Antrags auf Einleitung des Enteignungsverfahrens wird mit Bezug auf Artikel 2 des erwähnten Gesetzes auf Ein Jahr festgesetzt.
Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 15. Mai 1886.
(L.S.)