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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/090
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
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(z. B. Reußgreiz, Frankfurtmain, Wüstewaltersdorfbzbreslau) unter der Bedingung, daß diese Namen so geschrieben sind, wie sie in den amtlichen Verzeichnissen erscheinen. | ||
2. | Unter f sind im zweiten Satze an Stelle der zu streichenden Angaben: | |
"Titel, Vornamen, Redetheilchen und Eigenschaftsbezeichnungen" die Worte: zu setzen. | ||
3. | Unter 1 sind im ersten Satze die Worte: zu streichen. | |
Ferner ist hinter den Worten "unter c bis f entsprechend gezählt" einzufügen: | ||
Die Wörter in zulässiger verabredeter Sprache dürfen nach den im Absatz IV des Paragraphen 5 gegebenen Regeln höchstens 10 Buchstaben enthalten. | ||
4. | Am Schlusse ist nachzutragen: | |
a) Die Wortzählung der Ausgabeanstalt ist für die Gebührenberechnung dem Aufgeber gegenüber entscheidend. |