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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/113
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
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Regierungsblatt.
Nr. 18.
Darmstadt, den 8. August 1886
Inhalt: | Bekanntmachung, den Administrativ-Stempel für Naturalisations-Urkunden betreffend. |
den Administrativ-Stempel für Naturalisations-Urkunden betreffend.
Vom 24. Juli 1886.
Nachdem mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs der bei Naturalisations-Urkunden für frühere Angehörige des Großherzogthums zu erhebende Administrativ-Stempel auf
und der Administrativ-Stempel bei Naturalisations-Urkunden für Personen, welche früher dem Großherzogthum nicht angehört haben, auf
festgesetzt worden ist, so wird dies mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 8. Dezember 1874, die Anwendung des Administrativ-Stempels und des Gradations-Stempels betreffend - Regierungsblatt Nr. 60 - andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 24. Juli 1886. | |
Finger. | |
Best.
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