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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/127

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 23.

Darmstadt, den 25 September 1886


Inhalt: Bekanntmachung, die Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts betreffend.



Bekanntmachung,
die Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts betreffend.

Vom 19. September 1886.



      Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben auf Grund des Artikels 30 des Gesetzes vom 30. Juni l. J., das Civildiener-Wittwen-Institut betreffend, zu bestimmen geruht, daß die seitherige Civildiener-Wittwenkasse-Kommission, verstärkt durch ein Mitglied der seitherigen Forstdiener-Wittwenkasse-Kommission, vom 1. k. Mts. ab die Verwaltung der Anstalt bis auf Weiteres zu führen hat.
      Diese Allerhöchste Bestimmung wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 24. Juli 1886.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Best.
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