Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/158

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 27.



Artikel 3.

      Die Kosten der Verwaltung des Civildiener-Wittwen-Instituts werden aus der Civildiener-Wittwenkasse bestritten.

Artikel 4.

      Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Regierungsblatte in Kraft.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 17. November 1886.
            (L. S.)

LUDWIG.
Finger.
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