Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/048

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Nr. 8.



§ 21.

      Wird in einem Jahre eine Brutto-Einnahme von mehr als 6000 Mark pro Kilometer erzielt, so participirt der Staat mit 20 % an der Mehreinnahme.
      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 16. März 1887.
            (L. S.)

gez. LUDWIG.
gegengez. Weber.
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