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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/063

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 13.

Darmstadt, den 13. Mai 1887


Inhalt: Bekanntmachung, Abänderung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend.



Bekanntmachung,
Abänderung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend.

Vom 5. Mai 1887.



      Nachdem Seine Königliche Hoheit der Großherzog den von der sechsten außerordentlichen General-Versammlung der Aktionäre der Bank für Süddeutschland vom 20. Dezember 1886 und weiter von der Gesellschaft unterm 4. März 1887 beschlossenen und vom Bundesrath des Deutschen Reichs, soweit erforderlich, genehmigten Abänderungen der Statuten dieser Bank, beziehungsweise den beschlossenen Zusätzen mittelst Allerhöchster Entschließung vom 4. dieses Monats die landesherrliche Genehmigung zu ertheilen geruht haben, so werden die betreffenden Statutenänderungen nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

       1) Am Schlusse des § 4 wird eine Anmerkung folgenden Inhalts angefügt:
      "Neue Aktien können zufolge der Vorschriften des Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuches (Novelle vom 18. Juli 1884) nur auf Grund Beschlusses der General-

Versammlung der Aktionäre emittirt werden."

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