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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/104
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Dieses Gesetz tritt mit dem Tag seiner Verkündigung in Kraft.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 18. Juni 1887.
(L. S.)
Finger. Weber.