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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/269

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 35.

Darmstadt, den 25. Oktober 1887


Inhalt: Bekanntmachung, den Vizinalwegbaufonds für die Provinz Rheinhessen betreffend.



Bekanntmachung,
den Vizinalwegbaufonds für die Provinz Rheinhessen betreffend.

Vom 19. Oktober 1887.



      Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist die Bestimmung in § 7 der Verordnung vom 2. April 1861, die Bildung des Vizinalwegbaufonds für die Provinz Rheinhessen betreffend - Regierungsblatt Nr. 17 - , wonach von den alljährlich aufzustellenden Uebersichten der Einnahmen und Ausgaben des gedachten Fonds auf jedem Landtage den Ständen Mittheilung zu machen ist, außer Wirksamkeit gesetzt worden.
      Darmstadt, den 19. Oktober 1887.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.
Finger.
Dr. Linß.
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