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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B053

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Beilage Nr. 8.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Stadt Offenbach zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1887/88 von der Stadt Offenbach folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:

375000mit einem Ausschlags-Koefficienten von 19,623 auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
10500"mit einem Ausschlags-Koefficienten von 1,033 auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der evangelischen Einwohner;
5700"mit einem Ausschlags-Koefficienten von 2,689 auf dasselbe der katholischen Einwohner;
550" mit einem Ausschlags-Koefficienten von 0,363 auf dasselbe der französisch-reformirten Einwohner;
1700" mit einem Ausschlags-Koefficienten von 4,588 auf dasselbe der altkatholischen Einwohner;
3800" mit einem Ausschlags-Koefficienten von 3,609 auf dasselbe der deutschkatholischen Einwohner.
      Man bringt dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß die Erhebungsziele aus die Monate April, Juni, August, Oktober, Dezember 1887 und Februar 1888 festgesetzt worden sind.
      Offenbach, den 14. März 1887.
Großherzogliches Kreisamt.
Haas.



Uebersicht der für das Rechnungsjahr 1887/88 bei Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz beantragten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten.
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Gemeinden.
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1 Normal-
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Bemerkungen.
1 Bobenhausen 380 15,792 4
2 Einartshausen 173 20,461 4 Der Voranschlag ist pro 1887/88-1889/90 auf-
gestellt, und kommt hier das erste Drittel der
Gesammtumlage von 519 zur Erhebung.
3 Gedern 1750 21,431 4
4 Laubach mit Ruppertsburg 722 24,266 4
5 Ober-Seemen 710 16,754 4
6 Ulrichstein 600 19,721 4

      Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in vier Zielen, und zwar in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember d. J., erfolgen soll.
      Schotten, den 5. Februar 1887.

Großherzogliches Kreisamt Schotten.
Wolf.
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