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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B075

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
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Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 11.
Darmstadt, den 26. April 1887.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend. - 2) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Kommunalbedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Erbach pro 1887/88.



Bekanntmachung,
die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Bingen zu erhebenden Umlagen betreffend.

      Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1887/88 in der Gemeinde Bingen folgende Umlagen in 6 Zielen erhoben werden:

105000 mit einem Ausschlags-Koefficienten von 20,730 auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Forensen;
2251" mit einem Ausschlags-Koefficienten von 3,629 auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der evangelischen Einwohner;
7229" mit einem Ausschlags-Koefficienten von 2,301 auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der katholischen Einwohner;
600" mit einem Ausschlags-Koefficienten von 0,470 auf das Grundsteuerkapital der Parzellenbesitzer.
      Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate April, Juni, August, Oktober und Dezember 1887 und Februar 1888 festgesetzt worden sind.
      Bingen, den 9. April 1887.
Großherzogliches Kreisamt Bingen.
Spamer.
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