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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B163
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Staat . . . . . . . . . . . . . . . . | Bezirk der unteren Verwaltungs- |
behörde . . . . . . . . . . . . . . . . | |
Bezirk der höheren Verwaltungsbehörde[GWR 1] . . . . . | |
Gemeinde- (Guts-) Bezirk . . . . . . . . . . | |
des Unternehmers (Firma). | des Betriebes.*) | des Betriebes.**) | schnittlich beschäf- tigten versicherungs- pflichtigen Per- sonen ***) | |
. . . . . . . . . . . . . , den . . . . . . . . . . . . . 1887 |
(Unterschrift des zur Anmeldung Verpflichteten.)
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*) Z. B. Strom- und Wegebauarbeiten. |
Bei mehreren Betriebszweigen ist der Hauptbetrieb zu unterstreichen. |
**) Z. B. Betrieb mit Dampfkraft, Gasmotoren. |
***) Die Anmeldung hat auch dann zu erfolgen, wenn weniger als 10 versicherungspflichtige Personen (Arbeiter und solche Betriebsbeamte, deren Jahresarbeitsverdienst an Gehalt oder Lohn zweitausend Mark nicht übersteigt) beschäftigt werden. |
†) Beispiele: "Bereits angemeldet auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli 1884." "Der Wegebaubetrieb ist der Hauptbetrieb. Der Unternehmer gehört wegen der bei dem Wegebau herzustellenden gemauerten[GWR 2] Durchlässe der Nordöstlichen Baugewerks-Berufsgenossenschaft an." oder: "Die Erdarbeiten (Eisenbahndammschüttung, Herstellung von Eisenbahneinschnitten) bilden den Hauptbetrieb. Die dabei zur Verwendung kommende Arbeitsbahn gehört der Straßenbahn-Berufsgenossenschaft an." |
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)