Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/Berichtigungen1

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887
<<<Vorherige Seite
[326]
Nächste Seite>>>
[Berichtigungen2]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


- .

Tekturen.



1) Zu Nr. 22 des Regierungsblatts.

      Im Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Juli 1887, die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffend (Seite 130 des Regierungsblatts), ist in Zeile 3 von oben statt: "oder widerruflich übertragen worden" zu setzen:

oder widerruflich übertragen werden



2) Zu Nr. 27 des Regierungsblatts.

      Desgl. im Artikel 18 des Gesetzes vom 30. Juli 1887, die Bäche und die nicht ständig fließenden Gewässer betreffend (Seite 154 des Regierungsblatts), in Absatz 3 statt: "Bei bereitstehenden Stauanlagen":

Bei bereits bestehenden Stauanlagen
Persönliche Werkzeuge